Wir sind nicht ausschließlich im Bereich der „klassischen“ Rechtsberatung und Mandantenvertretung tätig. Durch verschiedene Insolvenzgerichte erfolgen Bestellungen sämtlicher Kanzleianwälte zu sachverständigen Gutachtern, (vorläufigen) Insolvenzverwaltern und Treuhändern.

Daher ist uns die Denk- und Handlungsweise eines Insolvenzverwalters / Treuhänders bekannt und vertraut. Gutachtenerstellungen zu beispielsweise der Frage, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht und somit ein Insolvenzgrund gegeben ist, gehören zu unserem Tagesgeschäft.

Verwertungsmaßnahmen und die hiermit zwangsweise einhergehende Zusammenarbeit mit Sachverständigen, Auktionshäusern, Aufkäufern etc. bilden einen beispielhaft zu nennenden Teil aus der Verfahrensabwicklung.

Als Mandant mit insolvenzbezogenen oder sanierungsbedingten Fragen profitieren Sie unmittelbar von unseren aus der Insolvenzverwaltung resultierenden Sonderkenntnissen und den Geschäftsverbindungen. Nutzen Sie unser Angebot, um sich auch in Krisenzeiten maßgeblich auf Ihr originäres Geschäft zu konzentrieren, während wir uns um Ihre Finanzlage kümmern.