Jährlich werden in Deutschland fast 200 Milliarden Euro vererbt. Es ist nicht verwunderlich, dass anlässlich dieser Tatsache Erbstreitigkeiten zur Tagesordnung gehören.

Damit Sie bei erbrechtlichen Fragen und Problemen keine Fehler begehen, ist die Einholung von fachkundigem Rechtsrat nahezu immer unumgänglich. Das Erbrecht ist deshalb obligatorischer Teil unserer Beratungspraxis.

Wir planen mit Ihnen vorausschauend, wenn Sie bereits heute erbrechtliche Regelungen für die Zukunft treffen wollen, Testamentsgestaltungen können hierzu beispielhaft angeführt werden. Wir klären Ihre Fragen, die vor oder nach dem Eintritt von Erbfällen auftreten können und natürlich beraten und vertreten wir Sie auch, wenn außergerichtliche oder gerichtliche Erbstreitigkeiten bereits entstanden sind.