Mit Rechtsanwalt Bohlander und Rechtsanwalt Heuft als Fachanwälte für Insolvenzrecht und aufgrund der weiteren Tatsache, dass alle Kanzleianwälte als Insolvenzverwalter tätig sind, ist es offenkundig, dass das Insolvenzrecht einen bedeutenden Teil unseres Tagesgeschäfts ausmacht.

Die Vorschriften zum Insolvenzrecht sind in der Insolvenzordnung geregelt, die erstmals im Jahr 1999 in Kraft getreten ist. Seit Kanzleigründung im Jahr 2000 sind wir auf diesem Gebiet tätig. Deshalb können wir neben der erworbenen Sonderqualifikation in Form bestehender Fachanwaltsbezeichnungen durch die langjährige Tätigkeit ebenfalls auf umfangreiche Erfahrungen und Spezialkenntnisse im Insolvenzrecht zurückblicken.

Insolvenzrechtliche Fallgestaltungen sind oftmals derart komplex, dass sie nur durch fachkundige Unterstützung gelöst werden können. Anfechtungsproblematiken, Aus- und Absonderungsfragen oder Insolvenzgeldvorfinanzierungen sind in diesem Zusammenhang beispielhaft zu benennende Problemkreise.

Profitieren Sie von unserem Wissen, wenn Sie mit insolvenzrechtlichen Themen oder Problemen konfrontiert werden. Wir stehen Ihnen bei sämtlichen insolvenzrechtlichen Fragen zur Seite. Auf Ihren Wunsch leiten wir für Sie ein gerichtliches Insolvenzverfahren ein.