Verkehrsrecht / Verkehrsstraf- u. -ordnungswidrigkeitenrecht

Der Straßenverkehr bringt es mit sich – Verkehrsunfälle und Verkehrsverstöße gab und gibt es täglich und wird es auch weiterhin geben. Aufgrund der steigenden Verkehrsdichte ist nicht damit zu rechnen, dass die Probleme in diesem Bereich zukünftig abnehmen werden. Rechtliche Fragen sind die regelmäßige Folge für Betroffene, Schädiger und Geschädigte.

Nicht zuletzt deshalb wurde für Rechtsanwälte im November 2004 der „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ neu eingeführt. Da das Verkehrs-, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ein maßgebliches Beratungssegment unserer Kanzlei ist, hat Rechtsanwalt Hirsch den Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht absolviert und erfolgreich abgeschlossen.

Die Praxis zeigt, dass gerade im Zusammenhang mit der Regulierung von Verkehrsunfällen Haftpflichtversicherer immer wieder versuchen, Einwände zu erheben und Haftungsfragen aufzuwerfen, für die kein Raum ist. Nur durch fach- und rechtskundige Unterstützung im Bereich des Verkehrsrechts kann sichergestellt werden, dass Ihnen keine Verluste entstehen.

Auch im Hinblick auf Sanktionsmaßnahmen, beispielsweise Bußgelder oder den Entzug der Fahrerlaubnis, sollten Sie Ihr Recht und Ihre rechtlichen Möglichkeiten fachkundig prüfen lassen.