Urteil zum Darlehenswiderruf

LG Landau bestätigt Rückabwicklung, Urteil vom 19.11.2015

Bei einer Vielzahl von Verfahren, in der es um die Rückabwicklung von Hausdarlehen geht, hat das Landgericht Landau in der Pfalz, die für den Bankkunden günstige Rechtsansicht unserer Kanzlei bestätigt, dass der Bankkunde auf alle geleisteten Zahlungen 5 % Zinsen über dem Basiszinsatz als Ersatz bei der Rückabwicklung erhält. LG Landau, Urteil vom 19.11.2015, Az.: 4 O 437/14

Praxistipp: Entscheiden Sie sich kurzfristig für eine Rückabwicklung, da der Gesetzgeber, wohl lobbybedingt bankenseits eine Gesetzesänderung im März 2016 plant um den Kunden Ihre berechtigten Ansprüche auf Rückabwicklung abzuschneiden.