Im Jahr 2015 sollte der BGH u. a. in den Verfahren mit den Aktenzeichen XI ZR 154/14 und XI ZR 180/15 über die Wirksamkeit von Darlehenswiderrufen entscheiden. Mit Spannung wurden die Entscheidungen des BGH erwartet. Eine Vielzahl von Juristen ging davon aus, dass Entscheidungen des BGH zugunsten der Darlehensnehmer gefällt werden.
Zu einer höchstrichterlichen Entscheidung kam es jedoch in beiden Fällen nicht, da die Verfahren durch die am Prozess beteiligten Parteien (Darlehensnehmer und Bank) jeweils kurz vor dem Entscheidungstermin beendet wurden.
Es spricht viel dafür, dass die Banken ein Urteil des BGH unbedingt verhindern wollen, da sie vermutlich eine Entscheidung zugunsten der Darlehensnehmer erwarten.
Haben Sie in der Zeit ab November 2002 einen Darlehensvertrag abgeschlossen? Dann nutzen Sie rechtzeitig Ihre Chance und lassen Sie die darin enthaltene Widerrufsbelehrung rechtlich überprüfen. Durch eine geplante Gesetzesänderung steht das Ende dieser Möglichkeit im Juni 2016 bevor.