OLG Frankfurt, Urteil vom 12.11.2015 – 3 U 4/14

Nach dem Urteil des OLG FFM muss der Bauträger einer Eigentumswohnung, die mit vertraglich zugesagtem „Skyline-Blick“ verkauft wurde, die Wohnung zurücknehmen, sofern er nach dem Verkauf auf dem Nachbargrundstück ein dreigeschossiges Gebäude errichtet und er damit dem Erwerber den Skyline-Blick verbaut. Das OLG hat hierin eine nachvertragliche Pflichtverletzung gesehen, die den Erwerber zum Rücktritt vom Bauträgervertrag berechtigt.